Lieferketten & Menschenrechte

Seit Januar 2023 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Damit sind alle deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen, ab 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen, in der Verantwortung, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu minimieren und möglichst zu beenden.

Um ihren Sorgfaltspflichten in den globalen Wertschöpfungsketten nachzukommen, rückt für Unternehmen also die Frage in den Fokus: Wie können wir sicherstellen, dass wir den neuen Anforderungen nachkommen, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken für unseren eigenen Geschäftsbereich und unsere Supply Chains kennen, um daraus Präventions- und Abhilfemaßnahmen abzuleiten?  

Unsere Beratung zum Lieferkettengesetz

Mit unserer LkSG-Beratung unterstützen wir Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen bei einer gesetzeskonformen Umsetzung der im LkSG formulierten Sorgfaltspflichten. Zugeschnitten auf die Kapazitäten und die Risikodisposition Ihres Unternehmens erstellen wir für Sie ein individuell zugeschnittenes Beratungsangebot, das sich an den Anforderungen des Gesetzes orientiert und sämtliche erforderlichen Maßnahmen umfasst.

Risikoanalyse & Abhilfe- sowie Präventionsmaßnahmen

Gemeinsam mit Ihnen führen wir eine Lieferkettengesetz-Risikoanalyse mit Bezugnahme auf die benannten Angemessenheitskriterien durch, binden dabei die relevanten Geschäftsbereiche ein und leiten aus der Analyse Präventions- sowie Abhilfemaßnahmen ab. Dadurch werden die Risiken entlang der gesamten Lieferkette minimiert.

Beschwerdeverfahren & Steuerung

Zudem entwickeln wir Beschwerdemechanismen und begleiten Sie beim Aufbau von Steuerungsgremien, um die Umsetzung des LkSG langfristig zu festigen und die Wirksamkeit von Maßnahmen zu kontrollieren.

Grundsatzerklärung & Berichtspflicht

Im Rahmen unseres LkSG-Consultings erstellen wir mit Ihnen die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie und einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr.

Unsere Kompetenz - Ihr Mehrwert

Wir führen Sie mit unserem Lieferketten-Consulting Schritt für Schritt durch die Umsetzung des LkSG. Unsere Expert:innen verfolgen laufend die politischen Entwicklungen in Deutschland und auf EU-Ebene. Sie kennen die Details der Regulierung, verfügen über juristischen Sachverstand und Erfahrung in Einkaufsprozessen sowie im Risikomanagement.

Wir begleiten Unternehmen bei ebenso pragmatischen wie wirkungsvollen Ansätzen zur Umsetzung aller im LkSG formulierten Sorgfaltspflichten. Dabei holen wir Sie dort ab, wo Sie stehen und binden das ein, was in Ihrem Unternehmen an Strukturen, Richtlinien etc. bereits vorhanden ist.

Dabei bauen wir auf unserer langjährigen Expertise in der Entwicklung von Prozessen und Strukturen im Kontext von Nachhaltigkeitsstrategien auf und bringen unterschiedliche Abteilungen zusammen.

Frequently Asked Questions

Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz?

Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland.

Was müssen Unternehmen tun, um das Lieferkettengesetz zu erfüllen?

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Umsetzung von definierten Sorgfaltspflichten, um die Menschenrechte in den Lieferketten zu wahren und den Umweltschutz zu gewährleisten. Dafür müssen sie Maßnahmen zur Prävention von und zur Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in der globalen Lieferkette umsetzen, basierend auf einer Risikoanalyse.

Welche Relevanz hat das Lieferkettengesetz für KMU?

Für kleine und mittlere Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz zwar nicht, indirekt sind sie aber trotzdem von den neuen Vorgaben betroffen. Denn größere Player, die unter die Regelung fallen, müssen darauf achten, dass die Sorgfaltspflichten sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei ihren Zulieferern eingehalten werden. Sie werden daher auch auf ihre Partner und Lieferanten zukommen und die Vorgaben weitergeben.

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