Lieferketten & Menschenrechte
In den vergangenen Jahren wurden in der Europäischen Union und in Deutschland eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die Menschenrechte und die Lieferketten von Unternehmen in den Fokus rücken: Seit Januar 2023 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Damit sind alle deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, seit 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, verpflichtet, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu minimieren und möglichst auszuschließen. Zudem ist im Juli 2024 die europäische Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD), in Kraft getreten, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführt werden muss. Hierfür muss das LkSG angepasst werden. Gleichzeitig sollen Unternehmen zukünftig im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) über die Erfüllung ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten berichten.
Um ihren Sorgfaltspflichten in den globalen Wertschöpfungsketten nachzukommen, rückt für Unternehmen also die Frage in den Fokus: Wie können wir sicherstellen, dass wir den neuen Anforderungen nachkommen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen für unseren eigenen Geschäftsbereich und unsere Lieferketten kennen, um daraus Präventions- und Abhilfemaßnahmen abzuleiten?
Unsere Beratung zum Lieferkettengesetz und zur CSDDD
Mit unserer Beratung zu Lieferketten und Menschenrechten unterstützen wir Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen bei einer gesetzeskonformen Umsetzung der im LkSG und der CSDDD formulierten Sorgfaltspflichten. Entsprechend den Kapazitäten und der Risikodisposition Ihres Unternehmens erstellen wir für Sie ein individuelles Beratungsangebot, das sich an den gesetzlichen Anforderungen orientiert, sämtliche erforderlichen Maßnahmen umfasst und die Berichterstattung nach CSRD ermöglicht.
Risikoanalyse, Präventions- & Abhilfemaßnahmen
Gemeinsam mit Ihnen führen wir eine Lieferkettengesetz-Risikoanalyse mit Bezugnahme auf die benannten Angemessenheitskriterien durch, binden dabei die relevanten Geschäftsbereiche ein und leiten aus der Analyse Präventions- sowie Abhilfemaßnahmen ab. Dadurch werden die Risiken entlang der gesamten Lieferkette minimiert. Um die Anforderungen der CSDDD bereits heute zu berücksichtigen, empfehlen wir, dabei die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick zu nehmen und sowohl soziale als auch ökologische Aspekte in die Risikoanalyse einzubeziehen.
Beschwerdeverfahren & Steuerung
Darüber hinaus entwickeln wir Beschwerdemechanismen und begleiten Sie beim Aufbau von Steuerungsgremien, um die Umsetzung des LkSG langfristig zu festigen und die Wirksamkeit von Maßnahmen zu kontrollieren.
Grundsatzerklärung & Berichtspflicht
Im Rahmen unserer LkSG-Beratung erstellen wir gemeinsam mit Ihnen die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie und einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr.
Unsere Kompetenz - Ihr Mehrwert
Wir führen Sie mit unserem Lieferketten-Consulting Schritt für Schritt durch die Umsetzung des LkSG und der CSDDD. Unsere Expert:innen verfolgen laufend die politischen Entwicklungen in Deutschland und auf EU-Ebene. Sie kennen die Details der Regulierung, verfügen über juristischen Sachverstand und Erfahrung in Einkaufsprozessen sowie im Risikomanagement.
Wir begleiten Unternehmen ebenso bei risikobasierten wie angemessenen und wirksamen Ansätzen zur Umsetzung aller im LkSG und in der CSDDD formulierten Sorgfaltspflichten. Dabei holen wir Sie dort ab, wo Sie stehen und binden ein, was in Ihrem Unternehmen an Strukturen, Richtlinien etc. bereits vorhanden ist. Wir nutzen unsere langjährige Expertise in der Entwicklung von Prozessen und Strukturen im Kontext von Nachhaltigkeitsstrategien und bringen unterschiedliche Abteilungen zusammen.
Frequently Asked Questions
Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz und ab wann gilt die CSDDD?
Das LkSG gilt seit 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000, seit 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland.
Für die CSDDD gilt die folgende gestaffelte Anwendung:
Ab 2027:
- für EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz weltweit
- für drittstaatliche Unternehmen mit mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz in der EU
Ab 2028:
- für EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und mehr als 900 Millionen Euro Nettoumsatz weltweit
- für drittstaatliche Unternehmen mit mehr als 900 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU
Ab 2029:
- für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz weltweit
- für EU-Unternehmen, die mindestens 22,5 Millionen Euro aus Lizenz- und Franchiseverträgen sowie einen weltweiten Nettoumsatz von 80 Millionen Euro erzielen
- für drittstaatliche Unternehmen mit mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU
- für drittstaatliche Unternehmen, die mindestens 22,5 Millionen Euro aus Lizenz- und Franchiseverträgen sowie einen Nettoumsatz von 80 Millionen Euro in der EU erzielen
Was müssen Unternehmen tun, um das LkSG zu erfüllen?
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Umsetzung von definierten Sorgfaltspflichten, um die Menschenrechte in den Lieferketten zu wahren und den Umweltschutz zu gewährleisten. Dafür müssen sie, basierend auf einer Risikoanalyse, Maßnahmen zur Prävention von und zur Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in der globalen Lieferkette umsetzen, deren Wirksamkeit messen und verfolgen sowie regelmäßig über die Umsetzung ihrer Menschenrechtsstrategie berichten.
Welche Relevanz hat das LkSG für KMU?
Für kleine und mittlere Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz zwar nicht, indirekt sind sie aber trotzdem von den Vorgaben betroffen. Denn größere Player, die unter die Regelung fallen, müssen darauf achten, dass die Sorgfaltspflichten sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei ihren Zulieferern eingehalten werden. Sie werden daher auch auf ihre Partner und Lieferanten zukommen und die Vorgaben weitergeben.
Wie unterscheiden sich LkSG und CSDDD?
Neben dem erweiterten Geltungsbereich verfolgen beide Regulierungen einen risikobasierten Ansatz. Das LkSG fokussiert sich dabei vor allem auf die direkten Lieferanten, während die CSDDD fast die gesamte Lieferkette berücksichtigt. Darüber hinaus enthält die CSDDD zum Teil tiefgreifendere Anforderungen an die zu implementierenden Präventions- und Korrektivmaßnahmen. Die CSDDD deckt zudem ein breiteres Themenspektrum ab: Neben den 13 Risikokategorien des LkSG umfasst das europäische Lieferkettengesetz zusätzliche menschenrechtliche und umweltbezogene Themen.
Beide Gesetze sehen eine behördliche Kontrolle durch Überprüfungen, Anweisungen und Bußgelder vor, wobei die CSDDD unter definierten Umständen zusätzlich eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht.
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Unser Management
Christiane Stöhr, Dr. Norbert Taubken
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