Nach langen Verhandlungen gab die Bundesregierung am 12. Februar 2021 eine Einigung zum Lieferkettengesetz, auch Sorgfaltspflichtgesetz genannt, bekannt. Dieses soll ab 2023 zunächst für Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten verbindlich gelten, ab 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Mithilfe dieses Gesetzes wird die Achtung von Menschenrechten entlang der globalen Lieferketten von Unternehmen gestärkt. Es soll noch vor der Bundestagswahl im September 2021 verabschiedet werden.
Wir haben für Sie die bislang bekannten Details des angekündigten Referentenentwurfs in einem One–Pager zusammengefasst und zeigen Ihnen, was Unternehmen jetzt tun können.
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