Analyse: Ein neues Lieferkettengesetz - Was steht im Entwurf der Bundesregierung und was können Unternehmen jetzt tun?

Nach langen Verhandlungen gab die Bundesregierung am 12. Februar 2021  eine Einigung zum Lieferkettengesetz, auch Sorgfaltspflichtgesetz genannt, bekannt. Dieses soll ab 2023 zunächst für Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten verbindlich gelten, ab 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.  

Mithilfe dieses Gesetzes wird die Achtung von Menschenrechten entlang der globalen Lieferketten von Unternehmen gestärkt. Es soll noch vor der Bundestagswahl im September 2021 verabschiedet werden. 

Wir haben für Sie die bislang bekannten Details des angekündigten Referentenentwurfs in einem OnePager zusammengefasst und zeigen Ihnen, was Unternehmen jetzt tun können.  

Laden Sie das Dokument hier herunter.   

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Wenden Sie sich außerdem gerne direkt per E-Mail an unseren Menschenrechts-Experten Thomas Sommereisen (thomas.sommereisen@s-f.com). Für einen persönlichen Austausch zu den aktuellen Entwicklungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

 

Dieser Beitrag ist in der März-Ausgabe unseres Newsletters „CR: Einblicke & Ausblicke“ in der Rubrik „CR & Politik“ erschienen. Hier können Sie alle bisherigen Newsletter-Beiträge nachlesen und sich für die nächsten Ausgaben anmelden.

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