Kommentar: CSR-Berichtspflicht: Nachhaltigkeitsbericht gesetzeskonform umsetzen

Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der CSR-Berichtspflicht schreibt nicht vor, wie die geforderten nichtfinanziellen Kennzahlen und Informationen darzustellen sind. Die betroffenen Unternehmen können zum Beispiel eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie ausarbeiten und die relevanten Aspekte selbst identifizieren. Es gibt jedoch auch verschiedene Rahmenwerke, die Anhaltspunkte bieten, welche Angaben für einen gesetzeskonformen CSR- oder Nachhaltigkeitsbericht wesentlich sind. Unternehmen, die auf die Verwendung eines solchen Hilfsmittels verzichten, müssen dies begründen.

Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der CSR-Berichtspflicht schreibt nicht vor, wie die geforderten nichtfinanziellen Kennzahlen und Informationen darzustellen sind. Die betroffenen Unternehmen können zum Beispiel eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie ausarbeiten und die relevanten Aspekte selbst identifizieren. Es gibt jedoch auch verschiedene Rahmenwerke, die Anhaltspunkte bieten, welche Angaben für einen gesetzeskonformen CSR- oder Nachhaltigkeitsbericht wesentlich sind. Unternehmen, die auf die Verwendung eines solchen Hilfsmittels verzichten, müssen dies begründen.

Welche Rahmenwerke können zur Erstellung eines gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsberichts hinzugezogen werden?

Unternehmen können sich bei der Erstellung von CSR-Berichten zum Beispiel an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, dem Umweltmanagementsystem EMAS, den Vorgaben des UN Global Compact sowie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientieren. Für die CSR-Berichterstellung sind zudem die Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) und des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) thematisch und methodologisch besonders geeignet. Beide Instrumente wurden explizit für die systematische Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und Organisationen konzipiert.

Wer oder was sind GRI & DNK genau?

Die GRI ist eine 1997 in Partnerschaft mit dem UN-Umweltprogramm UNEP gegründete Multistakeholder-Initiative, die weltweit anwendbare Normen zur CSR-Berichterstattung entwickelt. Der DNK entstand auf Initiative des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) – ebenfalls in Kooperation mit den relevanten Anspruchsgruppen – ab 2010. Beide Rahmenwerke werden regelmäßig mit neuen Nachhaltigkeitsherausforderungen abgeglichen und weiterentwickelt.

Erfüllen GRI und DNK die Anforderungen der Berichtspflicht?

Beide Nachhaltigkeitsbericht-Standards sind geeignet – juristisch bestätigt – die EU-Berichtspflicht zu erfüllen und erleichtern zudem den Aufbau eines internen Nachhaltigkeitsmanagements.

Werden Zertifizierungen für Nachhaltigkeitsberichte ausgestellt?

Nein. Aber im Gegensatz zum GRI-Report wird eine Entsprechenserklärung des DNK durch den RNE formell geprüft. Zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit Ihres Nachhaltigkeitsberichts empfehlen sowohl DNK als auch GRI eine externe Überprüfung der Angaben, zum Beispiel durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Nichtregierungsorganisation.

Welcher Standard ist für mein Unternehmen/meine Organisation geeignet?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die GRI Reporting Guidelines sind umfangreicher und komplexer, während der DNK sich auf 20 Kriterien konzentriert und sich damit insbesondere zum Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eignet. International ausgerichtete Unternehmen berichten bisher zumeist nach den GRI-Leitlinien, die in 16 Sprachen zur Verfügung stehen. Demgegenüber kommt der DNK bisher nur in Deutschland und in Griechenland (The Sustainability Code) zur Anwendung. Eine Internationalisierung wird jedoch forciert. Auch die Unternehmenstätigkeit kann eine Rolle spielen: Beide Rahmenwerke stellen für unterschiedliche Wirtschaftszweige Anleitungen mit branchenspezifischen Kriterien zur Verfügung.

Für mehr Informationen zu Nachhaltigkeitsberichten und Berichtsstandards kontaktieren Sie uns gerne unter reputation@s-f.com.

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