CSRD und ESRS: Die nächste Stufe der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ein Überblick von Marion Sollbach,
Director Sustainability, Scholz & Friends Reputation

230131_Sharepic_Newsletter_Marion

Seit gut 20 Jahren publizieren deutsche Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte, um gegenüber Eigentümer:innen und Investor:innen, Mitarbeitenden, Gesetzgebern und einer interessierten Öffentlichkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Rechenschaft abzulegen. Dabei orientieren sich die meisten Unternehmen am Standard der Global Reporting Initiative (GRI), die 2002 den ersten internationalen Berichtsstandard veröffentlichte. Seit 2017 müssen einige große börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen in Deutschland eine nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht veröffentlichen. Grundlage hierfür ist die europäische Richtlinie zur Berichtspflicht, die Non-Financial-Reporting-Directive (NFRD). Nun hat die Europäische Union mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen verschärft und auf einen deutlich größeren Kreis von Unternehmen ausgeweitet. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde in diesem Rahmen mit der Ausarbeitung neuer europäischer Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) beauftragt, die die allgemeinen Anforderungen der CSRD umsetzen und spezifizieren.

„Wer bereits nach dem aktuellen GRI-Standard berichtet, ist auch für die ESRS gut aufgestellt! Die Standards unterscheiden sich zwar und die ESRS machen einige Anpassungen nötig. Die Grundprinzipien wie Wesentlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit bleiben aber erhalten, auch wenn die ESRS mit der doppelten Wesentlichkeit die finanziellen Risiken und Chancen stärker berücksichtigen. Zudem gibt es große Überschneidungen zwischen den GRI-Indikatoren und den ESRS-Datenpunkten“, erläutert Marion Sollbach, Director Sustainability bei Scholz & Friends Reputation.

Neuerungen in der Berichterstattung nach ESRS

Die CSRD sieht eine Gleichbehandlung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Finanzberichterstattung vor. Die Nachhaltigkeitsinformationen sind im Lagebericht des Geschäftsberichts und in einem maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen. Wie der gesamte Geschäftsbericht müssen auch die Nachhaltigkeitsinformationen von unabhängigen Prüfern gesichtet und bestätigt werden. In der ersten Phase reicht eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) aus. Die Prüfanforderungen sollen jedoch in Richtung einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) weiterentwickelt werden.

Inhaltlich sollen sich die offenzulegenden Informationen nicht nur auf die Vergangenheit, sondern auch auf die Zukunft beziehen. Es ist die gesamte Wertschöpfungskette sowohl in Richtung Lieferanten als auch Kund:innen einzubeziehen. Über welche Themen berichtet werden muss, legen die Unternehmen mittels einer Wesentlichkeitsanalyse fest. Die ESRS geben für die Herangehensweise Eckpunkte sowie eine Themenliste vor. Einige Angaben sind dabei für alle Unternehmen verpflichtend: Informationen zum Klimaschutz und zu den eigenen Mitarbeitenden. Die Offenlegungspflichten nach der EU-Taxonomie werden in die Nachhaltigkeitsberichtspflichten integriert.

Statt der bisher 550 berichtspflichtigen Unternehmen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) müssen künftig etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland jährlich über ihre Auswirkungen auf Menschen und Umwelt berichten und gegenüber Investor:innen auf mögliche Anlagerisiken durch Nachhaltigkeitsherausforderungen hinweisen.

Marion Sollbach betont:Unternehmen sollten frühzeitig auf die ESRS vorbereiten und als ersten Schritt die Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Dies gilt vor allem für Unternehmen, die bisher noch gar nicht berichtet haben.“

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die ESRS noch nicht final von der EU-Kommission verabschiedet und veröffentlicht, die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt und die sektorspezifischen Standards, der Prüfungsstandard und die Vorgabe zum digitalen Veröffentlichungsformat sind noch in Arbeit. Dennoch: Die ersten Berichte nach ESRS müssen bereits in zwei Jahren für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht werden. Dies betrifft die Unternehmen, die heute bereits der nichtfinanziellen Berichtspflicht (NFRD/CSR-RUG) unterliegen. Ein Jahr später folgen dann alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, 40 Millionen Euro Nettoumsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme. Das ist weniger Zeit als man denkt, um die notwendigen Analysen durchzuführen und die Daten im Unternehmen prüffest zu sammeln.

Die Unternehmen müssen zunächst eine sorgfältige Prüfung (Due Diligence) durchführen und dabei festhalten, wie ihre Geschäftstätigkeit genau aussieht, in welchen Ländern sie selbst operieren und ihre Lieferketten angesiedelt sind, welche Rohstoffe sie einsetzen und wer ihre wichtigsten Stakeholder sind. Im Anschluss daran erfolgt die sogenannte Bestimmung der doppelten Wesentlichkeit der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Dabei müssen Unternehmen sowohl die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (impact materiality) als auch die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf die Unternehmenstätigkeit (financial materiality) berücksichtigen. Grundlage dafür ist eine in den ESRS vorgegebene Liste mit 39 Themen. Direkt betroffene Stakeholder wie beispielsweise Mitarbeitende müssen in die Analyse einbezogen werden. Die Unternehmen definieren Umfang und Tiefe der Analyse und stimmen dieses Vorgehen am besten frühzeitig mit dem bzw. der späteren Prüfer:in ab.

Für alle als wesentlich identifizierten Themen müssen die Unternehmen aufzeigen, wie sie diese steuern (Governance), auf Basis welcher Strategie (Strategy), welche Auswirkungen sie auf die Themen entlang der gesamten Wertschöpfungskette haben und ob diese eine Chance oder ein Risiko für ihr Kerngeschäft bergen (Impact, Risk & Opportunity). Sie müssen außerdem darstellen, mit welchen Zielen und Indikatoren sie einen Fortschritt definieren und messen (Metrics & Targets). Um die Anforderungen an die Berichterstattung zu erfüllen, müssen in den Unternehmen vielfach neue Verantwortlichkeiten und Strukturen geschaffen werden. Zudem müssen Ziele und Maßnahmenpläne entwickelt und von der Unternehmensführung verabschiedet werden sowie mit dem Controlling Prozesse zur Messbarkeit aufgebaut werden. Damit sollten Unternehmen so früh wie möglich beginnen.

Scholz & Friends Reputation – Ihr erfahrener und verlässlicher Partner

Auf dem Weg hin zu einem ESRS-konformen Nachhaltigkeitsbericht begleitet Sie Scholz & Friends Reputation sehr gerne. 15 Jahre Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung, zahlreiche Wesentlichkeitsanalysen für Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen und eine auf ESRS und die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmte Methodik helfen Ihnen, Ihre Berichtspflichten zu erfüllen und gleichzeitig die Chancen dieses Prozesses für Ihr Unternehmen zu nutzen. Wenden Sie sich per E-Mail an uns an reputation@s-f.com – wir freuen uns auf den persönlichen Austausch.

+49 (0) 30 700 186 830

Hier unseren Newsletter abonnieren!

ÄHNLICHE BEITRÄGE

AKTUELLE ARTIKEL

Schreiben Sie uns!

    Scholz & Friends Reputation

    Wir bieten langjährige Erfahrungen zu CSR, ESG und Nachhaltigkeit: Nachhaltigkeitsstrategie, Nichtfinanzielles Reporting, Sustainable Finance & ESG-Performance, Sorgfaltspflichten in Lieferketten, Umwelt & Klima, Corporate Digital Responsibility, Nachhaltigkeitskommunikation und Gesellschaftliches Engagement sowie wichtige Fokusthemen.

    Unser Management

    Christiane Stöhr, Dr. Norbert Taubken

    230214_GRI-Community-Member-Logo

    Scholz & Friends Reputation ist Mitglied der „GRI Community“ der Global Reporting Initiative (GRI).

    Deutscher Nachhaltigkeitskodex