EUDR-Compliance: So gestalten Sie Lieferketten nachhaltig und entwaldungsfrei

Die Entwaldung zählt zu den größten globalen Umweltkrisen: Sie verstärkt den Klimawandel, zerstört Lebensräume zahlreicher Arten und bedroht die Menschenrechte indigener Gemeinschaften. Dabei sind Wälder lebenswichtig, als grüne Lunge der Erde speichern sie CO₂, produzieren Sauerstoff und sichern damit die Lebensgrundlage von Milliarden Menschen weltweit. Mit der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) will die Europäische Union ein Zeichen gegen diesen Negativtrend setzen.

Was ist das Ziel der EUDR?

Ähnlich wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt auch die EUDR auf eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Lieferkette ab. Beide Regelwerke überschneiden sich in vielen Punkten, wobei die EUDR ihren Schwerpunkt insbesondere auf den Schutz der Wälder sowie die Wahrung der Menschenrechte, vor allem der indigenen Völker, legt. Demnach dürfen bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nur dann in die EU eingeführt, dort vertrieben oder exportiert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ursprungsflächen seit dem Stichtag 31. Dezember 2020 nicht entwaldet oder anderweitig geschädigt wurden.

Wer ist wann von der EUDR betroffen?

Die EUDR betrifft Unternehmen, die bestimmte Produktgruppen für den EU-Markt herstellen, verarbeiten oder handeln.

Dazu gehören:

  • Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Kautschuk, Holz und Rinder,
  • aber auch zahlreiche Folgeprodukte wie Lederwaren, Reifen, Schokolade, Glycerin, Sperrholz und Papier.

Die Verordnung unterscheidet zwischen sogenannten Marktteilnehmern und Händlern sowie zwischen verschiedenen Unternehmensgrößen – also Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme), kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) und Nicht-KMU (= große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten: über 250 Beschäftigte, mehr als 50 Mio. Euro Umsatz, über 43 Mio. Euro Bilanzsumme).

Marktteilnehmer sind Firmen, die bestimmte Produkte zum ersten Mal auf dem EU-Markt verkaufen oder deren Ausfuhr aus der EU organisieren.

Händler sind alle anderen Akteure in der Lieferkette, die die betroffenen Produkte innerhalb der EU anbieten oder verkaufen, unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht.

Anwendungsfristen für Marktteilnehmer

  • Nicht-KMU: Anwendung der EUDR ab dem Dezember 2025.
  • KMU: Verlängerte Übergangsfrist bis zum Juni 2026.

Anwendungsfristen für Händler

  • Nicht-KMU: Anwendung der EUDR ab dem  Dezember 2025.
  • KMU: Verlängerte Übergangsfrist bis zum  Juni 2026.
  • Kleinstunternehmen: Verlängerte Übergangsfrist bis zum Juni 2026.

Was sind die genauen Anforderungen der EUDR?

Die EUDR verpflichtet Unternehmen, vor dem Inverkehrbringen (Import) oder der Ausfuhr (Export) bestimmter Rohstoffe und daraus hergestellter Erzeugnisse nachzuweisen, dass diese entwaldungsfrei sind.

Im Rahmen ihrer in der EUDR formulierten Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen unter anderem die geografische Herkunft der Rohstoffe offenlegen. Dafür sollen sie Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen bereitstellen, damit Behörden die Angaben überprüfen können – zum Beispiel mithilfe von Satellitenbildern.

Außerdem verlangt die Verordnung, dass Unternehmen prüfen, ob beim Gewinnen der Rohstoffe Wälder zerstört oder geschädigt wurdenob sie die Gesetze des Erzeugerlandes einhalten und ob sie die Menschenrechte sowie die Rechte indigener Völker respektieren.

Auf Grundlage dieser Prüfung müssen sie vor dem Import oder Export eine Sorgfaltserklärung abgeben – und dafür sorgen, dass alle Angaben darin richtig und vollständig sind.

Nichteinhaltung: Welche Sanktionen drohen

Die EU-Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung zuständig. Anders als beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist für die Überprüfung der Einhaltung in Deutschland nicht das BAFA, sondern die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.

Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 4% des Jahresumsatzes, die Beschlagnahmung von Produkten und dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen geahndet werden.

So setzen Sie die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wirksam um:

  • Stärken Sie Ihre Risikobewertung: Setzen Sie sich mit den Rohstoffen der von Ihnen angebotenen Produkte auseinander und überprüfen Sie, ob diese unter die EUDR fallen. Auf dieser Basis können Sie frühzeitig potenzielle Entwaldung und menschenrechtliche Verstöße entlang Ihrer Lieferkette identifizieren – das ist die Grundlage für wirksame Prävention.
  • Sichern Sie Rückverfolgbarkeit bis zur Anbaufläche: Nutzen Sie Systeme, die Geolokalisierungsdaten erfassen und dokumentieren. Digitale Tools unterstützen Sie dabei, relevante Regionen kontinuierlich zu bewerten und Risiken datenbasiert zu überwachen.
  • Investieren Sie gezielt in Kapazitäten und Know-how: Bereiten Sie nicht nur Ihre internen Teams vor, sondern stärken Sie auch Ihre Lieferanten – EUDR-Compliance ist eine gemeinschaftliche Aufgabe entlang der gesamten Lieferkette.
  • Verankern Sie Due Diligence als laufenden Prozess: Etablieren Sie nicht nur einmalige Prüfverfahren – Ihre Sorgfaltspflichten erfordern regelmäßige Anpassung und Weiterentwicklung, um dauerhaft rechtskonform zu bleiben.

Bleiben Sie informiert

Wir verfolgen die regulatorischen Entwicklungen auf EU-Ebene aufmerksam und halten Sie über alle relevanten Änderungen rund um die EUDR, CSRD & Co auf dem Laufenden. Abonnieren Sie gerne unseren Newsletter und folgen Sie uns auf LinkedIn.

Sie möchten erfahren, wie wir Sie bei der Umsetzung der EUDR begleiten können oder haben weitere Fragen zu unserem Angebot? Nehmen Sie gern den Kontakt zu uns auf über reputation@s-f.com. Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch.

Bleiben Sie informiert und melden Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter an.

Ähnliche Beiträge

Aktuelle Artikel

Schreiben Sie uns!
Scholz & Friends Reputation

Wir bieten langjährige Erfahrungen zu CSR, ESG und Nachhaltigkeit: Nachhaltigkeitsstrategie, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferketten & Menschenrechte, ESG-Performance & Sustainable Finance, Umwelt & Klimaschutz und Nachhaltigkeitskommunikation sowie wichtige Fokusthemen. 

Unser Management

Christiane Stöhr, Dr. Norbert Taubken

community-mark_2024

Scholz & Friends Reputation ist Mitglied der „GRI Community“ der Global Reporting Initiative (GRI).

signet_dnk_ger_berichtsjahr_rgb_2022