Analyse: Der Weg zur externen Prüfung von CR-Informationen (1/3)

Durch eine externe Prüfung von CR-Berichten wollen Unternehmen nicht nur die Glaubwürdigkeit ihrer Berichtsinhalte steigern. Darüber hinaus ermöglicht der Aufbau prüfsicherer Systeme eine verlässliche interne Steuerung von CR-Themen. In Folge des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) haben viele Aufsichtsräte Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung ihrer nichtfinanziellen Informationen beauftragt.

In dieser dreiteiligen Beitragsreihe zeigen wir Schritt für Schritt, wie ein Unternehmen seine Nachhaltigkeits-berichterstattung fit für die externe Prüfung macht und welche Vorteile sich daraus langfristig ergeben.

Das deutsche CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz hat die Rolle von CR-Abteilungen in den berichtspflichtigen Unternehmen neu justiert. Es weist dem Aufsichtsrat eines berichtspflichtigen Unternehmens die inhaltliche Prüfpflicht über die berichteten nichtfinanziellen Informationen zu. Um ihrer Kontrollfunktion angemessen nachzukommen, entscheiden sich viele Aufsichtsräte für die freiwillige inhaltliche Prüfung ihres CR-Berichts durch einen Wirtschaftsprüfer. Bei der Prüftiefe muss dabei unterschieden werden zwischen einer umfangreichen Prüfung („reasonable assurance“) und einer Prüfung im reduzierten Umfang („limited assurance“), bei der ein Ausschluss wesentlicher Fehler bescheinigt wird. Unsere Beobachtung: Im Rahmen der CSR-Berichtspflicht setzen die meisten Aufsichtsräte derzeit auf eine begrenzte Prüftiefe.

In die Prüfung werden in der Regel die Materialitätsanalyse, aus der sich die wesentlichen Berichtsthemen ableiten, die Managementansätze zu den wesentlichen CR-Aspekten – auch „Konzepte“ genannt – sowie die zugehörigen steuerungsrelevanten Daten und ermittelte Risiken einbezogen. Viele Unternehmen erweitern die Prüfung auf den Abgleich mit einem etablierten Berichtsstandard, wie den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Wichtig ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen Unternehmen und Prüfer: Scope und Timing sollten geklärt werden, um böse Überraschungen und zeitliche Engpässe im Reportingprozess zu vermeiden.

Es entstehen neue Anforderungen an das CR-Management: Neben der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI rückt für berichtspflichtige Unternehmen die Erfüllung der Anforderungen des Handelsgesetzbuches in den Fokus. Die Inhalte zur Erfüllung des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes müssen nicht nur ermittelt und berichtsfähig aufbereitet werden – und das vielfach bei engerem Timing. Denn spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag schreibt das Gesetz die Veröffentlichung der nichtfinanziellen Informationen vor.

Wir empfehlen CR-Managern, bei allen Informationen parallel deren Prüffestigkeit einzuordnen und zu dokumentieren. Den am CR-Reportingprozess beteiligten Fachabteilungen sollten die gestiegenen Anforderungen frühzeitig vermittelt werden, sodass sie gegebenenfalls Prozesse schärfen und bei der Datenqualität nachjustieren können. Viele Unternehmen haben sich mit dem ersten nichtfinanziellen Berichtsprozess in Richtung höherer Prüffestigkeit auf den Weg gemacht. Dieser Prozess wird nach unserer Einschätzung anhalten und sich auf weitere Unternehmen ausweiten. Letztendlich wird das CSR-RUG so zu einer besseren Qualität der veröffentlichten CR-Informationen führen.

Scholz & Friends Reputation unterstützt Unternehmen dabei, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die externe Prüfung vorzubereiten. Sollten Sie Interesse an näheren Informationen haben, kontaktieren Sie uns gerne (reputation@s-f.com). >> Teil 2 dieser Beitragsreihe behandelt die Vorbereitung auf die Prüfung der Auswahl wesentlicher Themen und Managementansätze.

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