Jahresausblick 2025:
Die wichtigsten Themen und Trends zu Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit & Ausblick

Welche Nachhaltigkeitsthemen und -trends werden das neue Jahr prägen? Unsere Expert:innen bei Scholz & Friends Reputation haben die zentralen Entwicklungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsstrategie & Berichterstattung, Umwelt- & Klimaschutz, Lieferketten & Menschenrechte sowie Kommunikation & Positionierung für Sie zusammengestellt.

Nachhaltigkeitsstrategie & Berichterstattung:
Zwischen politischer Unsicherheit und echten Chancen

von Alma Gabriel, Senior Sustainability Consultant, und Maximilian Pangerl, Sustainability Consultant

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hatte bereits 2024 den Nachhaltigkeitsdiskurs über das Jahr hinweg geprägt (lesen Sie hier unseren Ausblick 2024). Ab 2025 wird es nun ernst: Die ersten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sind verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2024 nach den Vorgaben der CSRD zu berichten und auch unsere Kund:innen bereiten ihre ersten Sustainability Statements vor. Diese werden künftig den Lagebericht ergänzen. Dabei erfolgen die ersten Umsetzungen in einer Zeit größerer Unsicherheiten und politischer Diskussionen um die Anforderungen von Nachhaltigkeitsregulierung.

Nachdem auch in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages im Jahr 2024 keine Einigung über die Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes (UG) erzielt werden konnte, steht endgültig fest, dass sich die Überführung der Richtlinie in nationales Recht weiter verzögern wird. Die Verabschiedung des CSRD-UG fällt damit in die Verantwortung der neuen Bundesregierung nach der Wahl am 23. Februar 2025. Wie schnell diese eine Einigung erzielen wird, bleibt abzuwarten. Aber nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene bestehen derzeit noch Unklarheiten in der Gesetzgebung und bei den Prüfstandards: Die kürzlich veröffentlichte sogenannte EU Omnibus-Initiative soll im ersten Halbjahr 2025 konkrete Vorschläge zur Reduzierung der sich überschneidenden Berichtspflichten von CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD vorlegen.

In unserer Beratungsarbeit erleben wir täglich, wie viel von den Unternehmen durch die CSRD gefordert wird. Wir ermutigen sie, die Berichtspflicht aber auch als Chance zu begreifen und Nachhaltigkeit ganzheitlich zu verstehen. Strategien sollten dabei umfassend und vorausschauend entwickelt und umgesetzt werden. So werden sie zum Erfolgsfaktor für die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens – und nicht nur zum Thema der Berichterstattung. Wir raten dazu, auch die Positionierung nach innen und außen an diesem strategischen Rahmen auszurichten. Dieser Prozess findet jedoch nicht vor einem leeren Blatt Papier statt, sondern sollte an die regulatorische Logik aus wesentlichen Themen und ESG-Performance-Daten angebunden werden, wie unser Geschäftsleiter Dr. Norbert Taubken kürzlich in einem LinkedIn-Beitrag schrieb. Denn: „Nur im Zusammenspiel aus Positionierung und Performance kann ein glaubwürdiges Gesamtbild von unternehmerischer Nachhaltigkeit entstehen.”

Ein weiteres Thema, das uns im Bereich Corporate Governance im Jahr 2025 zunehmend beschäftigen wird, ist die Verankerung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der täglichen Nachhaltigkeitsarbeit. Schon heute können wir beobachten, wie KI zunehmend bei der Datenanalyse, der Überwachung von Standards, dem Management von Nachhaltigkeitsrisiken und der Prüfung von Nachhaltigkeitsangaben eingesetzt wird und damit Entscheidungsprozesse unterstützt. Das Jahr 2025 verspricht viele neue Erkenntnisse und weitere Projektbeispiele für den Einsatz von KI. Während derzeit die Vielzahl der Angebote überwältigend wirken kann, gehen wir davon aus, dass sich in diesem Jahr der Markt sondiert. Es wird sich zeigen, welche KI-Tools in ihrer Anwendung zu effektiven Hilfsmitteln für Nachhaltigkeitsaufgaben werden können. Wir empfehlen Unternehmen daher, diese Entwicklungen genau zu beobachten und gegebenenfalls auch Spezialist:innen einzubinden.

Umwelt- & Klimaschutz:
Mit dem ESRS E1 Schritt für Schritt zur Klima-Resilienz

von Schadi Sadeh und Alina Ruge, Sustainability Consultants

Der Bereich Umwelt- und Klimaschutz wird 2025 durch einen Reporting-Standard bestimmt werden: dem ESRS E1. Dieser Standard der CSRD rückt den Klimawandel in den Fokus der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für Unternehmen bedeutet dies weit mehr als nur die Offenlegung von Emissionsdaten. ESRS E1 fordert vom Unternehmen eine umfassende Auseinandersetzung mit Klimarisiken und -chancen und fragt nach deren Integration in die Unternehmensstrategie. Der Standard betrifft nahezu alle Branchen, da kaum eine Geschäftstätigkeit vom Klimawandel unberührt sein dürfte.

Zentrales Element des ESRS E1 ist ein 1,5-Grad-konformer Übergangsplan. Während bisherige Rahmenwerke wie die Science Based Targets Initiative (SBTi), das Greenhouse Gas Protocol und das Carbon Disclosure Project (CDP) zwar weiterhin wichtige Grundlagen liefern, geht der neue Standard deutlich weiter: Neben der Treibhausgas- oder THG-Bilanz (Scope 1-3) und Reduktionszielen bis 2030 fordert ESRS E1 auch ein Net-Zero-Ziel bis 2050. Darüber hinaus müssen Unternehmen in ihren Berichten ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell wie auch die detaillierte Bewertung klimabedingter Chancen und Risiken beschreiben. Zusätzlich schreibt er die Integration von Klimaresilienz-Szenarien und die Verknüpfung der Klimaziele mit der Unternehmensführung vor. Alles in allem viel Basisarbeit mit hohen Datenanforderungen.

Ausgangspunkt für die Umsetzung der ESRS E1-Vorgaben ist die THG-Bilanz. Darauf aufbauend definieren Unternehmen ihre Klimaziele, identifizieren Hebel zur Dekarbonisierung und entwickeln daraus konkrete Maßnahmen. Wir empfehlen Unternehmen, in diesem Prozess frühzeitig aktiv zu werden, da die Implementierung einer umfassenden Klimastrategie ein mehrjähriger Prozess ist, der auch eine Anpassung interner Strukturen und Prozesse erfordert. Die Planung finanzieller und personeller Ressourcen sowie ein effektives Monitoring der Zielerreichung sind ebenfalls entscheidend für den Erfolg.

Behalten Sie dabei im Blick: Die Transformation hin zu einem klimaresilienten Unternehmen gelingt nur mit breiter Unterstützung – vom Top-Management bis zu den Mitarbeitenden. Eine integrierte Klimastrategie, die Chancen und Risiken gleichermaßen berücksichtigt, stärkt die Zukunftsfähigkeit und schafft Wettbewerbsvorteile.

Lieferketten & Menschenrechte:
Ganzheitliche Sustainability Due Diligence im Fokus

von Maximiliane Tilch und Larissa Schied, Sustainability Consultants

Im Jahr 2025 wird die Verankerung von Sustainability-Due-Diligence-Prozessen (SDD) in Unternehmen deutlich an Bedeutung gewinnen. Dabei müssen Unternehmen den Anforderungen bestehender wie auch neuer Regulatorik auf nationaler und EU-Ebene gerecht werden. Wird dieser Prozess von vornherein ganzheitlich gedacht, ermöglicht er es, regulatorische Vorgaben effizient zu erfüllen und gleichzeitig menschenrechtliche sowie umweltbezogene Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette risikobasiert wahrzunehmen.

Die Idee der SDD findet sich in einer Vielzahl von Gesetzgebungen wieder:

  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Diese EU-Richtlinie legt verbindliche Handlungspflichten für Unternehmen fest und erweitert den Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bezüglich zu betrachtender Rechtspositionen, der Wertschöpfungskette sowie Maßnahmen. Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene im März 2024 muss die Richtlinie nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Mit der CSRD erweitert und vereinheitlicht die EU die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten und damit der relevanten Prozesse und Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen der CSDDD. Trotz abgelaufener Umsetzungsfrist steht die Überführung in nationales Recht noch aus.
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Das LkSG verpflichtet Unternehmen in Deutschland bereits seit 2023 zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten und fordert dafür eine Offenlegung der Informationen. Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Kontrollen jedoch bis zum 01. Januar 2026 ausgesetzt. Perspektivisch soll die Berichterstattung über Sorgfaltspflichtenprozesse in die CSRD-Berichterstattung integriert werden.
  • EU-Forced Labour Ban, EU-Konfliktmineralverordnung, EU-Entwaldungsverordnung und andere mehr. Auch produkt- und materialbezogen werden Unternehmen Sorgfaltspflichtenprozesse etablieren müssen. Die drei genannten Verordnungen sind die derzeit übergreifend bedeutsamsten.

Eine umfassende Integration von SDD-Prozessen in ein Unternehmen wird 2025 die zentrale Weichenstellung werden, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und zugleich verantwortungsbewusst agieren zu können. Die steigende Anzahl regulatorischer Anforderungen unterstreicht dabei die Notwendigkeit einer transparenten und risikobasierten Wertschöpfungskettenanalyse. Unternehmen, die solche Prozesse noch nicht etabliert haben, sollten daher in diesem Jahr aktiv werden. Neben der effektiven Umsetzung gesetzlicher Vorgaben ermöglicht ein solcher Ansatz eine nachhaltige strategische Ausrichtung, die über die reine Compliance hinausgeht – und aktiv zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in globalen Wertschöpfungsketten beiträgt.

Nachhaltigkeitskommunikation & Positionierung:
Chancen und Herausforderungen im neuen Regulierungsumfeld

von Nora Wienholt, Senior Sustainability Consultant, und Josina West, Sustainability Consultant

Bisher diente der Nachhaltigkeitsbericht vielen Unternehmen als vielseitiges Instrument, um unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen und ihnen ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu vermitteln. Mit der Einführung des Reportings gemäß CSRD verschiebt sich die Ausrichtung dieser Kommunikation auf eine deutlich engere Zielgruppe: den Kapitalmarkt. Über die Form eines datenbasierten Sustainability Statements im Lagebericht werden breitere Zielgruppen hingegen nicht mehr erreicht. Gleichzeitig wurde bereits auf EU-Ebene die Empowering Consumers Directive (EmpCo) verabschiedet. Sie ist bis 2026 in nationales Recht umzusetzen. Ergänzt um die bereits angekündigte Green Claims Directive legt sie verbindliche und enge Vorgaben für die Werbung mit umweltbezogenen Aussagen fest.

2025 sind daher neue Ideen für die Nachhaltigkeitskommunikation gefragt. Unternehmen, die sich 2024 noch nicht mit den veränderten Rahmenbedingungen auseinandergesetzt haben, sollten sich daher in diesem Jahr die Frage stellen, wie sie relevante Nachhaltigkeitsinformationen in Zukunft an ihre unterschiedlichen Zielgruppen herantragen. Statt jetzt in Green Hushing zu verfallen – also in die bewusste Zurückhaltung bei Nachhaltigkeitsthemen, um einer Kritik oder Greenwashing-Vorwürfen vorzubeugen – gilt es, die eigene Kommunikation weiterzuentwickeln. Unternehmen sollten in diesem Zuge ihre Zielgruppen genau analysieren, das strategische Fundament stärken und darauf aufbauend neue Formate erarbeiten. Ziel muss es sein, die eigene Positionierung als nachhaltiges Unternehmen langfristig und glaubwürdig aufzubauen.

Wir sehen die neuen Anforderungen nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Chance für Unternehmen, sich von oft überholten „One-format-fits-all“-Ansätzen zu verabschieden und die eigene Nachhaltigkeitskommunikation auf die nächste Stufe zu heben. Das Ergebnis: differenzierte, fundierte Kommunikationskonzepte, die sich an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Zielgruppen und an der Wirksamkeit orientieren. Die die eigene Positionierung stärken und dabei auch die Anforderungen der Green Claims Directive sowie der EmpCo berücksichtigen.

Wir unterstützen Sie auch 2025 bei Ihrer nachhaltigen Transformation

Scholz & Friends Reputation begleitet Ihr Unternehmen in allen Fragen der unternehmerischen Nachhaltigkeit. Wir verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung, in Strategieprozessen, der Bewältigung regulatorischer Herausforderungen – von Wesentlichkeitsanalyse und CSRD bis zu EmpCo und Green Claims Directive – sowie der internen und externen Nachhaltigkeitspositionierung. Unsere Erfahrungen umfassen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen, sodass wir die Ansätze spezifisch auf Ihre Rahmenbedingungen zuschneiden können. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an reputation@s-f.com. Wir freuen uns auf einen persönlichen Austausch.

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