Die fünf Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Film

Neue Filme zu den fünf Kernelementen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht

Unternehmen stehen in der Verantwortung, die Menschenrechte zu achten. Das gilt innerhalb Deutschlands, aber auch weltweit. Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) unterstützt die Bundesregierung Unternehmen seit 2016, ihre Sorgfaltspflicht nachzukommen und die Menschenrechtslage entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern. Konkret legt der NAP dafür fünf Kernelemente fest. Auch das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) orientiert sich an diesen Kernelementen.

Eine neue Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) greift die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht auf. Die Kurzfilme porträtieren dabei das Vorgehen von Unternehmen, wie diese die Achtung von Menschenrechten in Lieferketten gewährleisten und Nachhaltigkeit in ihre betriebliche Praxis integrieren.

Die Filme im Überblick:

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