LkSG im Wandel: Was bedeutet das für Ihre Sorgfaltspflichten?
Eine Einschätzung von Solveig Witt, Senior Sustainability Consultant, Scholz & Friends Reputation

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung stiftete in den letzten Wochen viel Verwirrung. Anders als es von einigen Politikern und in manchen Medien dargestellt wurde, wird das LkSG jedoch nicht ersatzlos gestrichen. Stattdessen soll es perspektivisch durch das deutsche Umsetzungsgesetz für die EU-weite Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ersetzt werden.
Das Wichtigste zuerst: Wir empfehlen Ihnen, die LkSG-Sorgfaltspflichten weiter umzusetzen. Denn bis das neue EU-Lieferkettengesetz gilt, sind Unternehmen weiterhin an die zusätzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG gebunden. Zudem müssen Unternehmen im Falle von “massiven” Menschenrechtsverletzungen nachweisen können, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind, um Sanktionen zu entgehen.
Was ändert sich konkret?
- Berichtspflicht: Unternehmen sollen nicht mehr verpflichtet sein, über die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu berichten – und zwar fristlos bis zum Inkrafttreten des EU-Gesetzes.
- Sanktionsregime: Das BAFA soll nur noch bei “massiven” Menschenrechtsverletzungen Sanktionen verhängen. Die konkrete Ausgestaltung der Sanktionsregeln steht zu diesem Zeitpunkt noch aus. Diese dürften insbesondere Fälle betreffen, in denen Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht oder nur unzureichend umgesetzt haben.
- Kontrollmechanismen: Es ist noch offen, wie sich diese Änderungen auf andere Kontrollinstrumente des BAFA auswirken. Etwa auf individuelle Auskunftsersuche an Unternehmen zur Umsetzung bestimmter Sorgfaltspflichten oder auf den Beschwerdemechanismus, über den Hinweise auf mögliche Verstöße direkt bei der Behörde eingereicht werden können.
Fünf Gründe, Sorgfaltspflichten weiter umzusetzen:
- Optimale Vorbereitung: Unternehmen, die das LkSG umsetzen, bereiten sich damit auch optimal auf die Anforderungen der CSDDD vor. Im Rahmen weiterer Regulatorik spielen nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten ebenfalls eine zentrale Rolle. Sowohl Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als auch EU-Taxonomie, EU Forced Labor Regulation (FLR) und EU Deforestation Regulation (EUDR) verlangen die Umsetzung bzw. den Nachweis von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
- Geschäftsbeziehungen: Unternehmen werden weiterhin Informationen zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten bei Geschäftspartnern einfordern, bspw. im Rahmen von Risikoanalysen für die eigene Lieferkette, RFIs, Audits oder anderen Assurance Prozesse
- Risikomanagement: Sorgfaltspflichtenprozesse beinhalten Risikomanagementprozesse, die Transparenz und Resilienz in Lieferketten fördern – essenziell in Zeiten von unsicheren Handelsbeziehungen und instabilen globalen Lieferketten.
- Lernsystem: Sorgfaltspflichtensysteme sind iterative Prozesse und ermöglichen dadurch kontinuierliches Lernen und Verbesserungen. Eine fortwährende Umsetzung steigert damit Effizienzen, sowohl beim Schutz der Menschenrechte als auch für Unternehmen selbst.
- Kontinuität: Der Aufbau von Sorgfaltsprozessen und die Einbindung von internen sowie externen Stakeholdern erfordern Zeit und Ressourcen. Diese Investitionen bis zum Inkrafttreten des EU-Gesetzes brachliegen zu lassen, kann zu erheblichen Ineffizienzen führen.
Was wir Unternehmen jetzt empfehlen
Das LkSG wird nicht fristlos abgeschafft. Die Verpflichtung zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten bleibt bestehen und wird in wenigen Jahren durch das Inkrafttreten der CSDDD zum neuen Standard in der EU. Gleichzeitig ist an vielen Stellen noch unklar, wie die von der neuen Bundesregierung angestrebten Änderungen in der Praxis umgesetzt werden sollen, bspw. wie „massive“ Menschenrechtsverletzungen in Zukunft definiert werden. Daher empfehlen wir Unternehmen, bereits etablierte Strukturen weiterzuentwickeln und den Lerncharakter des Sorgfaltspflichtensystems zu nutzen, um sich gegenüber rechtlichen Anforderungen und Erwartungen von Stakeholdern abzusichern. Dadurch lassen sich Effizienzgewinne in der Umsetzung erzielen und gleichzeitig Risiken für Menschenrechte reduzieren.
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Der neue Koalitionsvertrag lässt einige Fragen zur Umsetzung und Überwachung von Sorgfaltspflichten ungeklärt. Scholz & Friends Reputation wird die Entwicklungen rund um das LkSG und die CSDDD weiterhin genau beobachten und Sie über alle wichtigen Änderungen informieren.
Sie haben Interesse an einer individuellen Beratung oder weitere Fragen zu unserem Angebot? Nehmen Sie gern den Kontakt zu uns auf über reputation@s-f.com. Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch.
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