Analyse: Mit dem Green Deal zu mehr Nachhaltigkeit. Europapolitische Maßnahmen als Treiber eines Wandels in der Wirtschaft.
Mit der Fridays for Future Bewegung entfachte eine neue gesellschaftliche Debatte um Nachhaltigkeit. Der Klimawandel wurde zu einem der meist diskutierten Themen der heutigen Zeit. Und seine Bekämpfung wird als eine der größten globalen Herausforderungen unserer Generation bezeichnet.[1] Dieser Aufgabe wollen und müssen sich auch Unternehmen widmen. Ihre neuen Aktionsfelder werden insbesondere durch europäische Regulierung konturiert. Die Buzzwords heißen CSR-RUG, TCFD, Taxonomie-Verordnung und Sustainable Finance. Wir werfen einen Blick hinter die Kulissen des europäischen Masterplans.
Ende 2019 verabschiedete die EU-Kommission den neuen Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft unter dem Namen EU-Green Deal mit einem geplanten Finanzierungsvolumen von mindestens einer Billion Euro. Diese Wachstumsstrategie fokussiert das Ziel, europaweit bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen und somit als erster Kontinent klimaneutral zu agieren. Zur Erreichung dieses Ziels sind in den nächsten Jahren verschiedene Initiativen und Maßnahmenpakete geplant, die die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcen sicherstellen und gleichzeitig einen gerechten Übergang zu einem nachhaltigen Europa schaffen sollen.[2] Das erste veröffentlichte Maßnahmenpaket ist der Aktionsplan für eine Kreislaufwirtschaft, die den Start für die neue europäische Industriestrategie markiert.[3] Denn die europäische Industrie wird im EU-Green Deal als Treiber für den angestrebten Wandel hin zu einem nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Europa verstanden.
Um nachhaltige Investitionen zu fördern und klimabedingte Finanzrisiken zu minimieren, wurde bereits im März 2018 der Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt.[4] Im Zentrum des Aktionsplans steht die viel diskutierte EU-Taxonomie, die klassifiziert, welche Finanzanlagen als nachhaltig eingestuft und damit in ein nachhaltiges Finanzprodukt inkludiert werden dürfen. Das eröffnet für Unternehmen mit guten Nachhaltigkeitsmanagement neue Finanzierungsmöglichkeiten, indem der Zugang zu Green bzw. Sustainability-linked loans ermöglicht wird oder Green Bonds selbst emittiert werden können. Andererseits schärft es die Anforderungen an nicht-finanzielle Offenlegungspflichten, denn um in nachhaltige Finanzprodukte inkludiert zu werden, bedarf es einer Offenlegung der taxonomiekonformen Aktivitäten.
Zur Offenlegung klimabedingter Finanzrisiken hat die Task Force on Climate-related Disclosures (TCFD)[5] bereits Empfehlungen ausgesprochen, nach denen Unternehmen die Auswirkungen klimabedingter Chancen und Risiken für ihr Geschäftsmodell besser in die strategische Planung und die Geschäftsprozesse integrieren sollen. Die Zahl der Unternehmen, die sich systematisch mit den TCFD-Empfehlungen auseinandersetzen, steigt kontinuierlich. Auch die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, die CSR-Richtlinie im Jahr 2020 auf Überarbeitungspotenzial in diese Richtung hin zu überprüfen. Die Annahme einer überarbeiteten Richtlinie wird zum 01.01.2021, eine Umsetzung in nationales Recht in Deutschland zum Geschäftsjahr 2023 erwartet.[6]
Zusammenfassend sind auf politischer Ebene einige Initiativen und Maßnahmen angelaufen, die eine Veränderung des unternehmerischen Nachhaltigkeitsmanagements mit sich bringen. Speziell bei der Offenlegung nicht-finanzieller Informationen und der stärkeren Berücksichtigung von nichtfinanziellen Risiken ist für Unternehmen wichtig, sich bereits jetzt darauf einzustellen. Doch damit sind die Veränderungen nicht abgeschlossen: Sowohl beim EU-Green Deal, als auch beim Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen werden in den nächsten Monaten und Jahren noch einige weitere Maßnahmen erwartet.
Scholz & Friends Reputation unterstützt Unternehmen dabei, die neuen politischen Anforderungen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements und der Berichterstattung umzusetzen. Sollten Sie Interesse an näheren Informationen haben, kontaktieren Sie uns gerne (reputation@s-f.com) oder wenden Sie sich direkt an die zuständige Senior-Beraterin Johanna Ebbing (johanna.ebbing@s-f.com).
[1] https://www.sueddeutsche.de/thema/Klimawandel
[2] https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/european-green-deal-communication_de.pdf
[3] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_420
[4] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_18_1404
[6] https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12129-Revision-of-Non-Financial-Reporting-Directive/public-consultation
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