SFR-Factsheet: Richtlinienentwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Mit dem CSRD-Entwurf vom 21.04.2021 legte die EU einen Vorschlag zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht von Unternehmen vor und somit den Grundstein für eine verbindliche und einheitliche Berichterstattung innerhalb der EU. Das Ziel: mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Unternehmen sicherstellen, um Finanzströme in nachhaltige Unternehmen zu lenken. Im Februar 2022 hat der europäische Rat nun seinen Standpunkt zum CSRD-Entwurf veröffentlicht. Dieser ist nicht verbindlich, stellt jedoch in Aussicht, in welche Richtung sich die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtpflicht weiterentwickeln wird.
Wir fassen hier die wichtigsten Änderungsempfehlungen gem. Stellungnahme des Ministerrats vom 18.02.2022 zum Richtlinienentwurf vom 21.04.2021 für Sie zusammen.
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