Am 23.02.2022 hat die Europäische Kommission den Richtlinienentwurf des europäischen Sorgfaltspflichtengesetzes vorgestellt. Der Legislativakt soll die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten regeln. Das Europäische Parlament und der Ministerrat müssen dem Kommissionsvorschlag im nächsten Schritt zustimmen. Aufgrund von zu erwartenden Kontroversen im EU-Parlament und Bedenken aus der Wirtschaft ist mit einer endgültigen Entscheidung über das Europäische Lieferkettengesetz frühestens 2023 zu rechnen.
Wir fassen hier die wichtigsten Informationen zu dem Gesetzentwurf für Sie zusammen:
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