Sustainability Due Diligence – pragmatisch und zielführend angehen
Ein Kommentar von Solveig Witt, Sustainability Consultant, Scholz & Friends Reputation
Um die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zielgerichtet und pragmatisch umsetzen zu können, benötigen Unternehmen ein vertieftes Verständnis von Sinn, Zweck und Ziel der Sustainability Due Diligence (SDD). Für den B2B-Dienstleister Haufe hat unsere Nachhaltigkeitsexpertin Solveig Witt aufgezeigt, wie eine ganzheitliche Umsetzung sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch einen Mehrwert für Gesellschaft und Unternehmen schafft.
Die Zeit war knapp und die Chance eines Beschlusses verschwindend gering, doch mit der Verabschiedung eines Kompromisses zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) am 15. März 2024 ist der Europäischen Union ein „historischer Durchbruch“ gelungen. Die Direktive stellt einen wichtigen Baustein im EU Green Deal dar, indem sie bestimmte große Unternehmen dazu verpflichtet, Prozesse für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu implementieren und dadurch zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beizutragen.
Die grundlegende Idee dieser Sustainability Due Diligence (SDD)* findet Anwendung in einer Reihe weiterer Gesetze auf nationaler sowie europäischer Ebene: So müssen betroffene Unternehmen anhand der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) über ihre SDD-Prozesse berichten. Per EU-Taxonomie können unternehmerische Aktivitäten zudem nur dann als nachhaltig klassifiziert werden, wenn sie einen sogenannten Mindestschutz erfüllen, der den Nachweis von SDD-Prozessen voraussetzt. Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) müssen Unternehmen in Deutschland bereits seit Anfang 2023 umfängliche Sorgfaltspflichten erfüllen.
SDD ist somit das Schlagwort der Stunde – und stellt Unternehmen gleichzeitig vor die Herausforderung, eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben umzusetzen.
Dort finden Sie weitere Informationen zu Hintergrund und Fokus der SDD sowie Leitlinien für eine pragmatische und zugleich prinzipientreue Umsetzung der SDD.
*Zur vereinfachten Lesbarkeit dieses Artikels wird der Begriff Sustainability Due Diligence austauschbar für die Begriffe Human Rights Due Diligence (HRDD) und Mandatory Human Rights and Environmental Due Diligence (mHREDD) genutzt.
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