Kommentar: Zwischenbilanz zur CSR-Berichtspflicht

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Lange bekannt und erwartet, aber in der konkreten Ausgestaltung am Ende doch mit einigen Überraschungen – so lässt sich die Verabschiedung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) im Frühjahr 2017 wohl beschreiben. Die in der letzten Vorabfassung des Gesetzes verkürzte Veröffentlichungsfrist von sechs auf nur vier Monate nach Bilanzstichtag beispielsweise war von vielen Unternehmen so nicht einkalkuliert worden und sicherlich nicht ganz unschuldig an einer Situation, die Sabine Wadewitz in ihrem Beitrag in der Börsen-Zeitung treffend mit „Irrungen und Wirrungen um Nachhaltigkeitsberichte“ zusammenfasst.1

Gemeinsam mit Kunden, Wirtschaftsprüfern und weiteren berichtspflichtigen Unternehmen haben wir eine eigene Workshop-Reihe dazu genutzt, innezuhalten und gesammelte Erfahrungen auszutauschen. Die Meinungen waren einhellig. Das erste Anwendungsjahr der CSR-Berichtspflicht war ein Kraftakt für alle Beteiligten. Ein plötzlich sehr enges und so gar nicht zum Finanzkalender passendes Timing, über lange Zeit unklare und stellenweise konträr zu anderen Rahmenwerken stehende Anforderungen, ungeklärte Verantwortlichkeiten sowie mangelnde Erfahrung stellten nicht nur Erstberichterstatter vor große Herausforderungen. Ganz zu schweigen von der vielerorts herrschenden Unsicherheit aufgrund der gestiegenen Bedeutung von Qualität und Validität der Kennzahlen.

Dass wir gemeinsam mit unseren Kunden dennoch sämtliche Projekte zur nicht-finanziellen Erklärung bzw. zum nicht-finanziellen Bericht erfolgreich abschließen konnten, lässt sich an einigen zentralen Erfolgsfaktoren festmachen:

  • Eine klare Fokussierung auf die wesentlichen Themen und relevanten Berichtsgrenzen durch eine fundierte Wesentlichkeitsanalyse sowie die Reduzierung von Layout und Story-Elementen als Antwort auf das gestraffte Timing.
  • Die kontinuierliche Einbindung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie aller relevanten Abteilungen beispielsweise durch einen CSR-Steuerungskreis, um ein Bewusstsein für die neue Thematik zu schaffen und sicherzustellen, dass Entscheidungen von allen getragen werden.
  • Eine Auswahl von Kennzahlen, die an das Entwicklungs- und Ambitionsniveau des jeweiligen Unternehmens angepasst ist sowie die frühzeitige Einbindung eines Wirtschaftsprüfers in den Prozess der Kennzahlenerhebung.

Deutlich wurde in den Workshops aber auch, dass bisher nur ein erster Schritt gemacht wurde und berichtspflichtige Unternehmen auch im zweiten Umsetzungsjahr vor einigen Herausforderungen stehen:

  • Es gilt Datenerhebungsprozesse zu etablieren, welche valide und zeitnahe Steuerungsdaten zur Verfügung stellen.
  • Das CSR-Risikomanagement – in vielen Unternehmen im ersten Jahr nicht viel mehr als ein Provisorium – muss professionalisiert und mittelfristig in das klassische Risikomanagement integriert werden.
  • Insbesondere Erstberichterstatter stehen zudem vor der Aufgabe, die Berichterstattung aus einer Projektorganisation in einen Regelprozess zu überführen.

Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass der regulatorische Druck in den kommenden Jahren nicht abnehmen wird. Ganz im Gegenteil. Die EU-Kommission wird gemäß Artikel 3 der CSR-Richtlinie noch in diesem Jahr eine Überprüfung hinsichtlich der Umsetzung und Wirksamkeit der Direktive in den Mitgliedsstaaten durchführen und gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung der Richtlinie unterbreiten. Gut möglich, dass dabei die sehr viel weitergehenden Vorschläge der Task Force on Climate-related Financial Disclosures und der High-Level Expert Group on Sustainable Finance Berücksichtigung finden. In Deutschland analysiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Umsetzung des CSR-RUG. In Spanien gibt es bereits Bestrebungen des Kabinetts, die Schwelle der von der Berichtspflicht betroffenen Unternehmen von 500 auf 250 Mitarbeiter zu senken. Eine Entwicklung, die auch für Deutschland mit seiner vom Mittelstand geprägten Wirtschaft vermutlich nur eine Frage der Zeit ist.

Zumindest mittelfristig ist also eine Verschärfung der Regulierung zur Berichterstattung von Nachhaltigkeitsaspekten zu erwarten. Zu diesem Fazit kommt auch eine kürzlich von PwC veröffentlichte Studie über die Berichterstattung der DAX 160 Unternehmen.2 Es bleibt also spannend.

1 Wadewitz, Sabine (2018). Irrungen und Wirrungen um Nachhaltigkeitsberichte. Börsen-Zeitung vom 16.05.2018. https://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2018092065&titel=Irrungen-und-Wirrungen-um-Nachhaltigkeitsberichte
2 PricewaterhouseCoopers GmbH (2018). Erstanwendung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes – Studie zur Praktischen Umsetzung im Dax 160. https://www.pwc.de/de/nachhaltigkeit/pwc-studie-csr-berichterstattung-2018.pdf

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