Ab wann gilt die CSR-Richtlinie der EU?
Das Umsetzungsgesetz gilt rückwirkend ab dem 01.01.2017 und wird damit bereits für das Geschäftsjahr 2017 wirksam.
Wer ist von der CSR-Richtlinie betroffen?
Betroffen sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die im Schnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und deren Bilanzsumme entweder mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen.
Wie wird die CSR-Richtlinie erfüllt?
Zur Erfüllung der CSR-Berichtpflicht ist entweder eine Erweiterung des Lageberichtes um die in der Richtlinie genannten Themenbereiche (Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Diversität) vorzunehmen. Alternativ kann eine separate nichtfinanzielle Erklärung – etwa in Form eines Nachhaltigkeitsberichtes – bis spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht werden.
Das CSR-Umsetzungsgesetz schreibt keinen bestimmten Berichtsstandard zur Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung vor. Betroffene Unternehmen können dazu nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke nutzen. Falls kein Berichtsstandard wie GRI oder DNK verwendet wurde, verlangt das Gesetz jedoch eine Begründung.
Gilt die CSR-Richtlinie auch für Konzerntöchter?
Sofern die Konzernmutter einen CSR-Bericht vorlegt, der den EU-Vorgaben entspricht, sind die Konzerntöchter aus der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung entlassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Konzernmutter ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat.
Sie haben Fragen zur CSR-Richtlinie? Kontaktieren Sie uns gerne unter reputation@s-f.com