Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Anforderungen seitens externer Stakeholder an das Nachhaltigkeitsreporting steigen stetig. Auf nationaler und internationaler Ebene entstehen neue rechtliche Vorgaben, Richtlinien und Standards für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen – wie jüngst die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Mit der CSRD-Richtlinie wurde 2021 die EU-Gesetzgebung zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutlich ausgeweitet. Einheitliche Standards zur Umsetzung wurden ergänzt: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Allein in Deutschland gilt die CSRD-Berichtspflicht neben kapitalmarktorientierten Unternehmen für rund 15.000 große und mittlere Unternehmen. Im Fokus der CSRD stehen Risikobewertungen sowie die Auswirkungen des Unternehmens in Bezug auf die verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit, unter anderem auch auf Menschenrechte.

Beratung, Konzept, Umsetzung für Ihren ESG-Bericht

Ob die Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht in einem Erstbericht oder die Erstellung eines freiwilligen CSR-Berichts oder ESG-Reports: Gemeinsam starten wir da, wo Sie aktuell stehen. Wir erarbeiten ein Vorgehen und ein Konzept für Ihren Nachhaltigkeitsbericht, zugeschnitten auf die spezifischen Ansprüche Ihres Unternehmens. Darauf aufbauend begleiten wir Sie während des gesamten Berichtsprozesses – von der Datenerhebung über die Redaktion bis hin zum Layout.

Standards in der Anwendung 

In unserer Arbeit orientieren wir uns an internationalen und nationalen Rahmenwerken wie den ESRS und den GRI-Standards, dem UN Global Compact, der Task Force on Climate Related Financial Disclosures (TCFD), dem Sustainability Accounting Standard Board (SASB) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung.

CSRD-Berichterstattung

Wir begleiten Sie mit unserer Expertise auf dem Weg zu einem CSRD- und ESRS-konformen Nachhaltigkeitsbericht. Eine auf die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen unserer Kunden abgestimmte Methodik hilft Ihnen, Ihre Berichtspflichten zu erfüllen und gleichzeitig die Chancen dieses Prozesses für Ihr Unternehmen zu nutzen.

Unsere Kompetenz - Ihr Mehrwert

Mit unserer umfassenden Expertise in der Nachhaltigkeitsberichterstattung setzen wir da an, wo Sie Unterstützung wünschen. Dabei profitieren Sie von unserem Know-how in allen Schritten der Berichterstattung, angefangen bei der Festlegung der Themen über die Kennzahlenerhebung bis zur Redaktion und Veröffentlichung. Auch gestalterische Umsetzung, Übersetzungen und Lektorat/Korrektorat können wir auf Wunsch hausintern anbieten.

Mit einer professionellen nichtfinanziellen Berichterstattung kommen Sie nicht nur ihren gesetzlichen Pflichten nach, Sie schaffen auch Transparenz und Glaubwürdigkeit gegenüber den für Sie relevanten Stakeholder-Gruppen.

Frequently Asked Questions

CSRD: Wer ist ab wann betroffen?

Der Anwendungsbereich hat sich mit der CSRD ausgeweitet. Die CSRD-Berichtspflicht gilt in der ersten Phase, also ab dem Geschäftsjahr 2024, für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, die an den geregelten Märkten der EU notiert und tätig sind sowie für die Versicherungen und Banken, die bereits heute der nichtfinanziellen Berichtspflicht (NFRD/CSR-RUG) unterliegen. Sie müssen also über das Jahr 2024 den ersten CSRD-Bericht veröffentlichen.

Ein Jahr später, also ab dem Geschäftsjahr 2025, sind auch alle anderen nichtkapitalmarktorientierten Großunternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen, in der Pflicht:

  • eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
  • mindestens 250 Beschäftigte

Ab dem Geschäftsjahr 2026 gilt die CSRD auch für alle börsennotierten KMUs, die eins der folgenden drei Merkmale erfüllen:

  • 10 Mitarbeiter:innen
  • 350.000 Euro Bilanzsumme
  • 700.000 Euro Nettoumsatzerlöse

sowie für nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Ab dem Geschäftsjahr 2027 schließlich müssen auch nichteuropäische Unternehmen nach CSRD berichten, die in der EU einen Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.

CSRD: Welche formalen Anforderungen gelten für die Veröffentlichung?

Die Nachhaltigkeitsinformationen sind im Lagebericht des Geschäftsberichts und in einem maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen. Wie der gesamte Geschäftsbericht müssen auch die Nachhaltigkeitsinformationen von unabhängigen Prüfern gesichtet und bestätigt werden. In der ersten Phase reicht eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) aus.

CSRD: Über welche Inhalte muss berichtet werden? 

Es ist die gesamte Wertschöpfungskette sowohl in Richtung Lieferanten als auch Kund:innen einzubeziehen. Über welche Themen berichtet werden muss, legen die Unternehmen mittels einer Wesentlichkeitsanalyse fest. Einige Angaben sind nach den ESRS verpflichtend. Die Offenlegungspflichten nach der EU-Taxonomie werden in die Nachhaltigkeitsberichtspflichten integriert.

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