Umstellung GRI G4 auf GRI Standards: Was ändert sich?

Die Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) sind das weltweit am häufigsten angewendete Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und Organisationen.

Für die Umsetzung der CSR-Berichtspflicht liefert GRI eines der vorgeschlagenen Rahmenwerke. 2016 hat das zuständige Gremium, das Glo­bal Sus­taina­bi­lity Stan­dards Board (GSSB), den Übergang von GRI G4 zu den GRI Sustainability Reporting Standards beschlossen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

gri-g4-standard

Was ist überhaupt GRI G4?

Seit ihrer Gründung hat die GRI die Leitlinien für die CSR-Berichterstattung im Stakeholder-Dialog kontinuierlich weiterentwickelt. Einem Entwurf aus dem Jahr 1999 folgte 2002 der erste reguläre Indikatorensatz. 2006 wurden die GRI Reporting Guidelines überarbeitet (G3). 2013 schließlich wurde die aktuell noch gültige Variante G4 eingeführt. Im Gegensatz zu den früheren Versionen war G4 Stakeholder-orientierter und legte den Fokus verstärkt auf die für die Wertschöpfung wesentlichen Informationen. Zudem fielen die vielen unterschiedlichen Anwendungsstufen weg: Seither kann nur noch im Einklang („in accordance“) mit GRI berichtet werden – generell („core“) oder umfangreich („comprehensive“).

Warum die Änderung?

Als Multi-Stakeholder-Initiative steht die GRI im ständigen Dialog mit den unterschiedlichsten Anspruchsgruppen und versucht, deren Erwartungen und Bedürfnisse bezüglich der Reporting Guidelines zu berücksichtigen. Die neue Variante GRI Sustainability Standards soll vor allem einfacher in der Anwendung und flexibler in der Form sein. Auch der Bezug zu anderen Rahmenwerken für Nachhaltigkeit – wie die Sustainable Developement Goals (SDGs) oder der Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) – führt immer wieder zu Erweiterungen oder Modifikationen.

Was ändert sich konkret mit den GRI Standards?

Inhaltlich bleibt vieles beim Alten. Die Anforderungen von G4 gehen unverändert in die neuen Standards ein, allerdings werden zum Beispiel die Managementansätze präzisiert und der Aspekt Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten („impact“) deutlicher berücksichtigt. Wer also bereits nach G4 berichtet, sollte mit relativ geringem Aufwand auf die neue Version umsteigen können. Geändert wurde jedoch die Struktur. Die bisherigen Richtlinien wurden in modular zusammensetzbare sogenannte Standards (drei universelle und 33 themenspezifische) überführt. Auf diese Weise können nun einzelne Aspekte („topics“) inhaltlich aktualisiert werden, ohne das ganze Rahmenwerk ändern zu müssen.

Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen?

Generell begrüßt wird die neue und konkrete Unter­schei­dung der Infor­ma­tio­nen nach Pflicht­an­for­de­run­g („required“), Emp­feh­lun­g („recommended“) oder Option („gui­dance”). Neben der präziseren Terminologie und der anwenderfreundlicheren Modul-Struktur können Unternehmen und Organisationen bei Bedarf nun auch nach einem einzigen themenspezifischen Standard berichten, ohne auf das Gesamtrahmenwerk eingehen zu müssen. Ein vollständiger Nachhaltigkeitsbericht in Einklang mit GRI erfüllt die Anforderungen der drei universellen Standards (GRI 101, 102 und 103) sowie die Anforderungen der themenspezifischen Standards (GRI 200, 300 und 400), die für das Verständnis der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen von Unternehmen relevant sind.

Kann weiter nach GRI G4 berichtet werden?

Die neuen GRI Standards wurden im Herbst 2016 publiziert und können seither für die berichtspflichtkonforme Nachhaltigkeitsberichterstattung angewendet werden. Bis Juni 2018 können aber auch noch die alten G4-Richtlinien herangezogen werden. Ab dem 1. Juli 2018 sind die neuen Standards für die Berichterstattung in Einklang mit GRI verpflichtend.

Mehr Fragen zu den GRI-Standards? Beantworten wir Ihnen gerne unter reputation@s-f.com

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