Jahresausblick 2024:
Die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen

Jahresausblick 2024

Auch 2024 wird es wieder zahlreiche Neuerungen und Erweiterungen rund um die unternehmerische Nachhaltigkeit geben. So verpflichtet unter anderem die CSRD die ersten Unternehmen, ab dem Geschäftsjahr 2024 nach neuen europäischen Standards über ihre Nachhaltigkeit zu berichten; seit Jahresbeginn hat sich auch der Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erweitert; als Umweltthemen rücken Biodiversität und Zirkularität stärker in den Fokus ebenso wie die Art und Weise, wie über Nachhaltigkeit gesprochen wird. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Herausforderungen – aber auch Möglichkeiten.

In diesem Beitrag haben unsere Nachhaltigkeitsexpert:innen einige der wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen für 2024 zusammengefasst.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Erhöhte Komplexität erfordert klar definierte Verantwortlichkeiten und Prozesse
Ausblick von Alina Hellmuth, Sustainability Consultant

Das Jahr 2024 markiert einen Meilenstein für die verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen innerhalb der EU: Unternehmen von öffentlichem Interesse und mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen für die Geschäftsjahre beginnend ab dem 01. Januar 2024 ihre Nachhaltigkeitserklärungen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in ihren Lageberichten veröffentlichen. Ein Jahr später werden ebenfalls alle anderen Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden in der Pflicht sein.

Mit der Verabschiedung der CSRD durch das EU-Parlament sowie der Veröffentlichung der zugehörigen einheitlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen deutlich erweitert und auf eine neue Ebene gehoben. Die ESRS geben für das Reporting eine Reihe verpflichtender Datenpunkte vor.

All dies erhöht den Aufwand und die Komplexität bei der Beschaffung der zu berichtenden Informationen. Um den Prozess zum CSRD- und ESRS-konformen Nachhaltigkeitsbericht systematisch anzugehen und in Zukunft eine möglichst reibungslose Berichterstattung zu gewährleisten, ziehen viele der betroffenen Unternehmen zusätzliche Unterstützung und Expertise hinzu. Durch externes Erfahrungs- und Fachwissen sollen Synergien beim Aufbau passgenauer Managementsysteme genutzt werden.

Nachhaltigkeitsstrategie versus Compliance. Die Auswirkungen der CSRD
Ausblick von Maximilian Kromer, Sustainability Consultant

Die CSRD verändert nicht nur die Verortung und Aufbereitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Der Weg dorthin umfasst zudem einige grundlegende Schritte, die in den ESRS festgelegt sind. Dazu gehören eine Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Materialität sowie eine wirkungsorientierte Nachhaltigkeitsstrategie auf Basis der wesentlichen Themen. Zudem muss eine Governance für Nachhaltigkeitsthemen etabliert werden, das heißt Unternehmen legen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten für jedes Thema fest und richten Systeme für die erweiterte Datenerfassung ein.

Für Unternehmen bedeuten diese Vorgaben zunächst einen deutlichen Aufwand. Doch die EU-Richtlinie ist mehr als ein Compliance-Thema – vielmehr setzt die CSRD einen Impuls zur Zukunftsfähigkeit und Transformation des eigenen Geschäftsmodells. Denn die Umsetzung der Regulierung erfordert eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe über alle Fachbereiche hinweg.

Viele tausend Unternehmen in Deutschland werden das erste Mal einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen müssen und benötigen entsprechende interne Strukturen. Für deren Aufbau sind das Commitment und die aktive Mitwirkung des Managements essentiell. Unser Geschäftsleiter Dr. Norbert Taubken beschreibt den idealen Prozess in seinem Beitrag „CSRD und Mittelstand: Mitarbeitende und Führungskräfte erfolgreich in die Transformation involvieren“: „Es gilt, diese bereits in den Nachhaltigkeitsstrategieprozess einzubinden und auf Basis der wesentlichen Themen gemeinsam mit allen relevanten Abteilungen und Geschäftsbereichen geeignete Ziele zu entwickeln. Mit einem genauen Blick auf bestehende Teilstrategien und Maßnahmen können dabei frühzeitig wertvolle Synergien geschaffen werden, die interne Ressourcen schonen und Wissen optimal bündeln. Darüber hinaus sollten Strukturen geschaffen werden, die die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen in den Fachbereichen sicherstellen.“

ESG-Performance & Sustainable Finance: ESG-Management wird zum Muss
Ausblick von Felix Janiak, Sustainability Consultant

Gerade Investor:innen interessieren sich für die nachhaltigkeitsbezogenen Informationen eines Unternehmens. Denn die Risiko- und Chancen-Bewertung eines Unternehmens durch den Kapitalmarkt hängt inzwischen zu einem deutlichen Teil von seiner Strategie und Performance zu ESG-Themen ab. In Verbindung mit neuen regulatorischen Anforderungen führt dies dazu, dass eine transparente Darstellung von ESG-Daten im Jahr 2024 noch wichtiger wird. Um sich als Unternehmen wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert aufzustellen, ist ein umfassendes ESG- und Rating-Management erforderlich. Dieses sollte für alle von der CSRD betroffenen Unternehmen auch Angaben zur EU-Taxonomie umfassen. In diesem Jahr müssen die Taxonomiefähigkeit von Geschäftstätigkeiten erstmals auch hinsichtlich der Umweltziele 3 bis 6 offengelegt werden. Neben den ersten beiden Klimazielen umfasst der Themenkanon nun:

  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen
  • Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Verschmutzung
  • Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

Mit einem professionell aufgebauten ESG-Management können Unternehmen ihre Risiken minimieren und zugleich sowohl das Interesse von Investor:innen steigern als auch ihre Reputation stärken.

Das Ende des Greenwashings? Glaubwürdig über Nachhaltigkeit kommunizieren
Ausblick von Julius Lax, Sustainability Consultant

2024 wird das Thema Nachhaltigkeitskommunikation für Unternehmen weiter an Bedeutung gewinnen. Denn: Wie sie über Nachhaltigkeit kommunizieren, wird längst nicht mehr nur von NGOs und in bestimmten Konsument:innen-Gruppen kritisch beobachtet, sondern in zunehmendem Maße auch reguliert.

Schon heute untersagt unter anderem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) irreführende Aussagen. Selbstverständlich umfasst dieses auch Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen. 2024 erwarten wir eine inhaltliche Weiterentwicklung und Schärfung der geplanten Green Claims Directive. Diese EU-Richtlinie zielt darauf ab, durch eine Nachweispflicht von umweltbezogenen Aussagen über Produkte und Dienstleistungen die Transparenz zu stärken und verloren gegangenes Vertrauen in Nachhaltigkeitsclaims wiederherzustellen. Künftig müssen Unternehmen alle Umweltaussagen vor der kommerziellen Nutzung durch eine akkreditierte Prüfstelle verifizieren lassen.

Die Green Claims Directive befindet sich derzeit im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Nachhaltigkeitskommunikation bereits jetzt auf den Prüfstand zu stellen und jedwede Aussage auf ein nachweisbares strategisches Fundament zu stellen. Während auf der einen Seite viel regulatorische Arbeit auf sie zukommt, ergeben sich daraus auch Chancen. Denn: Mit einer Kommunikation, die auf einer fundierten Nachhaltigkeitsstrategie basiert, haben Unternehmen künftig echte Differenzierungschancen und die Möglichkeit, sich authentisch am Markt zu positionieren.

Umwelt- & Klimaschutz: Biodiversität und Kreislaufwirtschaft im Rampenlicht
Ausblick von Marie Bäumer, Sustainability Consultant

Die EU setzt mit der Taxonomie-Verordnung verstärkt auf die Themen Biodiversität und Zirkularität (s.o. „ESG-Performance & Sustainable Finance“). Parallel dazu plant Deutschland im Frühjahr 2024 die Verabschiedung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Diese Rahmenstrategie, die bereits bestehende rohstoffpolitisch relevante Strategien und Vorgaben konsolidiert, soll von der Bundesregierung genutzt werden, um Ziele, grundlegende Prinzipien und strategische Maßnahmen festzulegen.

Mit den gestiegenen Erwartungen an nachhaltiges Wirtschaften wächst auch der Druck auf Unternehmen, sich an der Transformation unserer Gesellschaft zu beteiligen. Sie sollen ihre Geschäftsmodelle verstärkt unter den Aspekten der Biodiversität und Kreislaufwirtschaft betrachten und gegebenenfalls ihre Geschäftsmodelle anpassen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen zunächst einmal die regulatorischen Erwartungen bezüglich der oben genannten Themenfelder verstehen und auch entscheiden, wie ambitioniert sie sich in diesem Bereich engagieren können und wollen. Mit diesem Stand der Erkenntnis können sie ihre Geschäftstätigkeit effektiv anpassen. Bei diesen ersten Weichenstellungen kann es durchaus sinnvoll sein, zusätzliche Kompetenzen aufzubauen, Partnerschaften mit erfahrenen Institutionen einzugehen oder Beratungsleistungen einzubinden.

Gekommen, um zu bleiben: Ausweitung der nationalen und globalen Sorgfaltspflichten
Ausblick von Solveig Witt, Sustainability Consultant

Das deutsche Lieferkettensorgfaltpflichtengesetz (LkSG) geht in die zweite Phase: Seit Anfang des Jahres umfasst das Gesetz nun auch kleinere Unternehmen (ab 1.000 Mitarbeitende), während die meisten Großen (ab 3.000 Mitarbeitende) zum ersten Mal Rechenschaft über die Erfüllung ihrer Pflichten ablegen müssen. Eine Erweiterung der Sorgfaltspflichten soll nun auf EU-Ebene erfolgen. Parlament und Rat einigten sich zumindest vorläufig auf eine EU-Lieferkettenrichtlinie, auch als EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) bezeichnet. Während das LkSG einen Schwerpunkt bei den direkten Lieferanten setzte, sollen sich nun die Pflichten der Unternehmen im Regelfall auf die gesamte Lieferkette beziehen. Vor dem Hintergrund global verzweigter Wertschöpfung werden damit neue Formen der Transparenz, des Wissensaufbaus und der Governance notwendig.

Die lieferkettenbezogene Regulierung ist eine echte Herausforderung, aber auch eine Chance für Unternehmen. Wenn sie sich tiefgehend mit ihren vorgelagerten Wertschöpfungsprozessen auseinandersetzen, können sie die Risiken in ihren Lieferketten erkennen und absichern. Durch strategische Partnerschaften mit Zulieferern und Logistikpartnern kann die Wertschöpfung insgesamt resilienter werden. Durch den Blick auf die Arbeits- und Lebensbedingungen in Produktionsstätten weltweit sollten sich zudem positive Entwicklungen für die dortigen Beschäftigten und ihre Familien zeigen.

Wir unterstützen Sie auch 2024 bei Ihrer nachhaltigen Transformation

Scholz & Friends Reputation begleitet Ihr Unternehmen in allen Fragen der unternehmerischen Nachhaltigkeit. Mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung, zahlreiche Wesentlichkeitsanalysen für Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen sowie eine auf die ESRS und die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmte Methodik helfen Ihnen, Ihre Berichtspflichten zu erfüllen und gleichzeitig die Chancen dieses Prozesses für Ihr Unternehmen zu nutzen. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an reputation@s-f.com. Wir freuen uns auf einen persönlichen Austausch.

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