Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD: Zeit zu starten!

Ein Überblick von Marion Sollbach,
Director Sustainability Consulting, Scholz & Friends Reputation

Nachhaltigkeitsberichterstattung_CSRD

Ende 2022 verabschiedete die Europäische Union die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Damit haben sich nicht nur die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verschärft, sondern auch der Kreis der betroffenen Unternehmen hat sich damit deutlich vergrößert. Die ersten Unternehmen müssen bereits für das Geschäftsjahr 2024 ihre Nachhaltigkeitserklärungen gemäß CSRD in ihren Lageberichten veröffentlichen. Höchste Zeit also, mit den Vorbereitungen zu beginnen. In diesem Beitrag gibt unsere Director Sustainability Consulting Marion Sollbach einen Überblick, was die betroffenen Unternehmen jetzt beachten sollten. 

In der ersten Phase der CSRD gilt die Pflicht zur Integration der Nachhaltigkeitserklärung in den Lagebericht für börsennotierte Unternehmen sowie für die Versicherungen und Banken, die bereits heute der nichtfinanziellen Berichtspflicht (NFRD/CSR-RUG) unterliegen. Ein Jahr später sind auch alle anderen Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden in der Pflicht. Viele dieser laut Statistischem Bundesamt mehr als 16.000 Unternehmen werden dann zum ersten Mal Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen. Gerade für solche Unternehmen kann dies eine große Herausforderung darstellen.  

Der Weg dorthin umfasst einige grundlegende Schritte, die in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt sind: 

  • Prüfung der Sorgfaltspflichten
  • Durchführung einer Analyse nach doppelter Wesentlichkeit
  • Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie zu den wesentlichen Themen
  • Aufbau eines prüffesten Berichtswesens zu den Offenlegungspflichten
  • Klare Zuweisung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Unternehmen  
  • Erstellung einer CSRD-konformen Nachhaltigkeitserklärung

Ein wesentliches Thema für die meisten Unternehmen wird der Klimaschutz sein. Diese Unternehmen müssen dann für ihre Nachhaltigkeitserklärung eine Klimabilanz erstellen. Im ersten Jahr können sich Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden dabei noch auf die Emissionen im Scope 1 und 2 (vor allem Heizung, Strom und Kraftstoffe im eigenen Betrieb) konzentrieren. In die Nachhaltigkeitserklärung müssen zudem die Offenlegungspflichten nach der EU-Taxonomie integriert werden. 

„Erfahrungsgemäß dauert dieser gesamte Prozess gut ein Jahr. Wenn Sie zu den vielen Großunternehmen gehören, die über das Geschäftsjahr 2025 erstmalig berichtspflichtig werden, dann sollten Sie baldmöglichst damit beginnen“, rät Marion Sollbach, Director Sustainability Consulting bei Scholz & Friends Reputation. 

Was steht fest – was fehlt noch? 

Die CSRD ist mit ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Dezember 2022 gültig. (Die Neuerungen haben wir in unserem Beitrag „CSRD und ESRS: Die nächste Stufe der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ zusammengefasst.) Sie gibt den Rechtsrahmen vor und regelt, wer berichten muss und worüber. Ende Juli 2023 hat die EU-Kommission auch die übergreifenden Berichtsstandards der ESRS, die nun für die berichtspflichtigen Unternehmen verbindlich sind, als delegierten Rechtsakt veröffentlicht. 

Aktuell noch offen ist die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht. Diese muss bis Juni 2024 erfolgen. Bei der nationalen Implementierung werden vor allem die notwendigen Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB), die Festlegung derjenigen, die als unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen die Nachhaltigkeitserklärungen prüfen dürfen, sowie natürlich die Sanktionen festgeschrieben. Ein erster Entwurf des zuständigen Bundesministeriums der Justiz (BMJ) liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.  

Die im Umsetzungsprozess in Deutschland zugelassenen Prüforganisationen – Wirtschaftsprüfungen, aber gegebenenfalls auch Umweltgutachter, Prüfinstitute etc. – müssen nachfolgend einen Standard für ihre Prüfprozesse von Nachhaltigkeitserklärungen entwickeln sowie abstimmen.  

Ebenfalls noch ausstehend sind die sektorspezifischen und gegebenenfalls ergänzenden Anforderungen der ESRS. Derzeit arbeitet die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) an den Standards für die folgenden Branchen: 1) Öl und Gas, 2) Kohle, Steinbruch und Bergbau, 3) Straßenverkehr, 4) Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei, 5) Kraftfahrzeuge, 6) Energieerzeugung und Versorgungsunternehmen, 7) Lebensmittel und Getränke, 8) Textilien, Accessoires, Schuhe und Schmuck. Diese sollen bis Ende Juni 2024 final veröffentlicht werden. Darüber hinaus soll es einen vereinfachten Standard für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) geben.  

Hilfestellung für Unternehmen bei der Umsetzung 

Den Entwurf der ESRS hat die EFRAG im Namen der EU-Kommission im Dialog mit Expert:innen und Anspruchsgruppen erarbeitet. Sie hat angekündigt, die berichtspflichtigen Unternehmen bei der Anwendung der ESRS mit Leitlinien zu unterstützen. Als erstes Dokument in dieser Reihe ist Ende August eine Anleitung zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse im Entwurf erschienen. Weitere Dokumente, etwa zum Umfang der zu untersuchenden vor- und nachgelagerten Lieferketten, sind ebenfalls angekündigt.  

Scholz & Friends Reputation ist Ihr erfahrener und verlässlicher Partner  

Auf dem Weg hin zu einer CSRD-konformen Nachhaltigkeitserklärung begleitet Sie Scholz & Friends Reputation sehr gerne. Mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung, zahlreiche Wesentlichkeitsanalysen für Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen sowie eine an die ESRS und die Bedürfnisse unserer Kunden angepasste Methodik helfen Ihnen, Ihre Berichtspflichten zu erfüllen und gleichzeitig auch die Chancen dieses Prozesses für Ihr Unternehmen zu nutzen.   

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