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Ende Februar 2022 hat die Europäische Union den Richtlinienentwurf für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz veröffentlicht. Wir fassen die wichtigsten Informationen aus dem Gesetzentwurf für Sie zusammen und blicken auf aktuelle Entwicklungen rund um die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den delegierten Klimarechtsakt der EU-Taxonomie.

Richtlinienentwurf für ein Europäisches Lieferkettengesetz

Am 23.02.2022 hat die Europäische Kommission den Richtlinienentwurf des europäischen Sorgfaltspflichtengesetzes vorgestellt. Dieser sieht vor, Unternehmen europaweit in die Pflicht zu nehmen, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Einzelne Staaten haben bereits entsprechende nationale Gesetze verabschiedet. Das Europäische Parlament und der Ministerrat müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Wegen Uneinigkeit im EU-Parlament und Bedenken aus der Wirtschaft ist mit einer endgültigen Entscheidung frühestens 2023 zu rechnen. In unserem Factsheet finden Sie alle Informationen darüber, ob die Richtlinie auch Ihr Unternehmen betrifft und welche Anforderungen Sie im Blick haben sollten.

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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Am 21. April 2021 legte die Europäische Kommissionen einen Richtlinienentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Demnach wären europäische Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden verpflichtet, die eigenen Bestrebungen in Sachen Nachhaltigkeit jährlich in Berichtsform offen zu legen. Die EU möchte so den Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft ebnen. Die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzen und Lücken in den bestehenden Vorschriften schließen.

Am 24. Februar 2022 veröffentlichte der Ministerrat einen angepassten Richtlinienentwurf. Laut der Richtlinie sollen in Zukunft mehr Unternehmen detailliertere und europaweit einheitliche Informationen über ihre Nachhaltigkeit bereitstellen. Der Anwendungsbereich wird auf weitere große und/oder börsennotierte Unternehmen ausgeweitet. Diese Unternehmen sollen ihre Nachhaltigkeitsinformationen dann auch durch unabhängige Dritte prüfen lassen.

Die vorgelegte Stellungnahme ist Grundlage für weitere Gespräche zwischen dem Ratspräsidenten und dem Europäischen Parlament. Nach Verabschiedung haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Anforderungen in ihr nationales Recht zu überführen. Es kann mitunter aufwendig sein, das eigene Unternehmen berichtsfähig zu machen. Daher empfiehlt es sich schon jetzt, sich mit den für Sie relevanten Anforderungen der CSRD zu befassen. Lesen Sie in unserem Factsheet, was Sie zu den Änderungsvorschlägen des Ministerrats wissen sollten.

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Delegierter Klimarechtsakt der EU-Taxonomie

Die Europäische Kommission billigte Anfang Februar 2022 den Klimarechtsakt. Er ist nicht nur ein wichtiger Schritt für ein dekarbonisiertes Europa der Zukunft, sondern auch ein wichtiges Werkzeug zur Umsetzung der EU-Taxonomie.

Die EU-Taxonomie ist ein einheitliches Klassifizierungssystem, das nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten einordnet. Sie definiert Regeln für ökologisch-nachhaltiges Wirtschaften unter Einhaltung sozialer Mindestkriterien. So will die Taxonomie mehr Transparenz für Investor*innen schaffen und Greenwashing entgegenwirken.

Weitere Informationen zu dem ergänzenden delegierten Klimarechtsakt der EU-Taxonomie finden Sie hier.

Für Rückfragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: reputation@s-f.com. Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch!

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