Analyse: Neues Lieferkettengesetz beschlossen - Was hat sich seit dem Regierungsentwurf verändert?

Im Februar dieses Jahres hatten wir bereits den Regierungsentwurf zum neuen Liefergesetz für Sie analysiert und in einem Beitrag zusammengefasst. Nun hat der Bundestag sich am letzten Freitag, den 11. Juni 2021, auf das Gesetz mit dem offiziellen Namen “Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” (kurz: LkSG) geeinigt.  

Große deutsche Unternehmen sind in Zukunft dazu verpflichtet, stärker auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei ihren Zuliefer*innen zu achten. Doch was genau steht im neuen LkSG? 

Da in den vergangenen Wochen wurde in der Großen Koalition noch um inhaltliche Details gestritten wurde, konnte erst kurz vor Verabschiedung im Bundestag ein Kompromiss gefunden werden. Welche konkreten Änderungen sich daraus ergeben haben und was das für Ihr Unternehmen bedeutet, haben wir in einem neuen One-Pager für Sie zusammengefasst. 

Laden Sie das Dokument hier herunter.   

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Wenden Sie sich außerdem gerne direkt per E-Mail an unseren Menschenrechts-Experten Thomas Sommereisen (thomas.sommereisen@s-f.com). Für einen persönlichen Austausch zu den aktuellen Entwicklungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.   

+49 (0) 30 700 186 830

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